
Förderung für Beratung:
BAFA und INQA-Coaching im Vergleich
BAFA-Berater-ID 229373 · INQA-Coach IC2676662 · Bonn und deutschlandweit
Zwei Bundesprogramme bezahlen kleinen und mittleren Unternehmen einen großen Teil externer Beratung: die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen und das INQA-Coaching. Als BAFA-Berater (Berater-ID 229373) und als INQA-Coach (IC2676662) kann Beratung in beiden Förderprogrammen anbieten. Welches Programm für Sie besser passt, hängt vor allem vom Thema ab.
BAFA-Förderung: Beratung zur Unternehmensführung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, zum Beispiel zu Strategie, Marketing, Vertrieb oder Digitalisierung. Der Zuschuss beträgt je nach Region entweder 50 % oder 80 % von höchstens 3.500 € je Beratung. Ein Unternehmen kann über die gesamte Laufzeit bis zu fünf Beratungen fördern lassen.
- BAFA-Richtlinie und Eignungscheck: Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist (direkt im Browser, keine Datenerhebung)
- Weitere Informationen zur Marketing- und Vertriebsberatung mit BAFA-Förderung
INQA-Coaching: Veränderung gemeinsam mit den Beschäftigten
Das INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert Coachings zu Personalpolitik und Arbeitsorganisation, wenn sich ein Unternehmen in Richtung Digitalisierung verändern möchte. Der Coach arbeitet mit einem Team aus Geschäftsführung und Beschäftigten über einen Mindestzeitraum von 6 Monaten. Gefördert werden 80 % von höchstens 1.200 € je Coaching-Tag, bis zu zwölf Tage. Die maximal möglichen Kosten in Höhe von 14.400 € werden somit mit bis zu 11.520 € gefördert.
- INQA-Coaching: Voraussetzungen, Ablauf und meine Coaching-Themen.
Der Unterschied zwischen BAFA und INQA
| BAFA-Förderung | INQA-Coaching | |
|---|---|---|
| Zuständig | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Scheck über eine INQA-Beratungsstelle |
| Thema | Fragen der Unternehmensführung, etwa Strategie, Marketing, Vertrieb, Finanzen | Personalpolitik und Arbeitsorganisation im digitalen Wandel |
| Arbeitsweise | Beratung der Geschäftsführung bis zum Maßnahmenplan | Coaching eines Teams aus Geschäftsführung und Beschäftigten |
| Zuschuss | 50 % oder 80 % von höchstens 3.500 € je Beratung. Zuschuss zwischen 1.750 € bis 2.800 € | 80 % von höchstens 1.200 € je Tag, bis 12 Tage, Zuschuss bis 11.520 € |
| Wie oft | bis zu fünf Beratungen, höchstens zwei pro Kalenderjahr | einmal je Unternehmen |
| Voraussetzungen | KMU, auch junge Unternehmen, keine Vereine | KMU mit mindestens zwei Jahren am Markt und mindestens einer Vollzeitkraft, auch gemeinnützige Unternehmen und Vereine |
| Vor dem Start | Antrag beim BAFA, Informationsschreiben abwarten | Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle, die den Coaching-Scheck ausstellt |
| Laufzeit | bis 31. Dezember 2028 | Schecks bis 30. Juni 2028, Abschluss bis 31. Dezember 2028 |
Geht es bei der Beratung inhaltlich um Markt, Kunden und Vertrieb und werden schnell Ergebnisse benötigt, ist die BAFA-Förderung meist am sinnvollsten. Soll sich die Zusammenarbeit im Betrieb ändern oder sollen die Beschäftigten mitgestalten, passt das INQA-Coaching. Beide Programme lassen sich nacheinander nutzen, dieselbe Leistung wird aber nur einmal gefördert.
Stand: Oktober 2026