
BAFA Unternehmensberatung Richtlinie:
Förderfähigkeit in 3 Minuten prüfen
Dr. Gabriel High-Tech Marketing ist ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen · Berater-ID 229373 · Bonn und deutschlandweit
Die BAFA-Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ regelt, wann kleine und mittlere Unternehmen für eine Unternehmensberatung einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Gefördert werden 50 % oder 80 % von höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung. Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, zeigt Ihnen der Eignungscheck in ca. 3 Minuten.
Der BAFA Eignungscheck funktioniert ohne Registrierung oder Datenübermittlung. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
- Die BAFA-Richtlinie für Unternehmensberatung im Überblick
- Wer nach der Richtlinie gefördert wird
- Wie hoch die Förderung für Unternehmen nach der Richtlinie ist
- Welche Beratungsthemen die Richtlinie fördert
- BAFA-Förderung für Online-Marketing, Website und Digitalisierung
- Drei Fehler, an denen Anträge scheitern
- So läuft die geförderte Beratung ab
- Änderungen der Richtlinie seit 2023
- Warum der Eignungscheck keine genauen Zahlen abfragt
- Häufige Fragen zur BAFA-Richtlinie Unternehmensberatung
Die BAFA-Richtlinie für Unternehmensberatung im Überblick
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie vom 14. Dezember 2022 in der aktuellsten Fassung vom 12. Dezember 2024. Sie gilt für alle Anträge, die seit dem 1. Januar 2023 gestellt werden, und läuft bis zum 31. Dezember 2028. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Tabelle fasst die wichtigsten Bestandteile der BAFA Richtlinie zusammen. Die Nummern beziehen sich auf den Richtlinientext.
| Thema | Vorgabe | BAFA Richtlinie |
|---|---|---|
| Antragsberechtigung | KMU nach EU-Definition mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland | Nr. 3.1 |
| Ausgeschlossene Unternehmen und Organisationen | Beratend oder schulend tätige Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen, Unternehmen mit Beteiligung einer Religionsgemeinschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, Unternehmen im Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahren | Nr. 3.2 |
| Heilberufe (Einschränkung( | Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker nur für Beratung zur Qualitätssicherung | Nr. 2.1 |
| Gegenstand der Beratung | Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung | Nr. 2.2 |
| Höhe des Fördersatz | 80 % in den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, sonst 50 % | Nr. 5.2 |
| Förderfähige Kosten | höchstens 3.500 € je Beratung, einschließlich Auslagen und Reisekosten; netto bei Vorsteuerabzug, seit 15. November 2025 brutto ohne Vorsteuerabzug | Nr. 5.2, BAFA-Hinweis |
| Anzahl der BAFA Beratungen (maximal und jährlich) | höchstens fünf geförderte Beratungen, davon zwei pro Kalenderjahr | Nr. 5.2 |
| Berater Voraussetzungen | beim BAFA registriert und unabhängig vom beratenen Unternehmen | Nr. 4.2 |
| Zeitpunkt des Beratervertrags | Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags | Nr. 7.2.2 |
| Verwendungsnachweis Frist | spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens | Nr. 7.2.3 |
| De-minimis Beihilferecht | De-minimis-Beihilfe, zusammen höchstens 300.000 € in drei Jahren | VO (EU) 2023/2831 |
Den vollständigen Wortlaut finden Sie in der Förderrichtlinie auf bafa.de (PDF, aktuellste Fassung vom 12. Dezember 2024).
Wer nach der Richtlinie gefördert wird
Antragsberechtigt sind KMU nach der Definition der EU (Empfehlung 2003/361/EG). Ein Unternehmen ist demnach ein KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeitende hat und zusätzlich höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
| Größenklasse | Mitarbeitende | Jahresumsatz | oder Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | unter 10 | bis 2 Mio. € | bis 2 Mio. € |
| Kleines Unternehmen | unter 50 | bis 10 Mio. € | bis 10 Mio. € |
| Mittleres Unternehmen | unter 250 | bis 50 Mio. € | bis 43 Mio. € |
Innerhalb der KMU spielt die Größenklasse keine Rolle. Ein Kleinstunternehmen erhält denselben Fördersatz wie beispielsweise ein Mittelständler mit 200 Beschäftigten.
Wie Mitarbeitende und Beteiligungen zählen
Gezählt wird in Jahresarbeitseinheiten. Eine Vollzeitkraft, die das ganze Jahr beschäftigt war, zählt als 1, Teilzeit- und Saisonkräfte zählen anteilig. Auszubildende und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit zählen nicht mit.
Hält ein anderes Unternehmen mindestens 25 % der Anteile an Ihrem Unternehmen, oder halten Sie selbst solche Anteile, werden die Werte hinzugerechnet: bei Partnerunternehmen (25 bis 50 %) anteilig, bei verbundenen Unternehmen (mehr als 50 % oder beherrschender Einfluss) vollständig. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Zulieferer mit 180 Mitarbeitenden, der zu 60 % einer Holding mit weiteren 120 Beschäftigten gehört, liegt zusammengerechnet über 250 und ist somit kein KMU mehr.
Selbstständige, Kleinunternehmen und Existenzgründer
Die Richtlinie fördert unabhängig von der Branche, solange kein Ausschluss greift. Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Selbstständige und Kleinunternehmen sind antragsberechtigt, auch junge Unternehmen und Existenzgründer nach der Gründung. Was für Handwerksbetriebe gilt, steht im Beitrag zur BAFA-Förderung im Handwerk. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, etwa Unternehmensberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare.
Für Kleinunternehmer und andere Unternehmen ohne Vorsteuerabzug gilt seit dem 15. November 2025 eine Erleichterung: Das BAFA berechnet den Zuschuss auf den gezahlten Bruttobetrag der Rechnung, höchstens auf 3.500 € brutto.
Wie hoch die Förderung für Unternehmen nach der Richtlinie ist
Der Zuschuss beträgt 50 % oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Förderfähig sind höchstens 3.500 € je Beratung, einschließlich Auslagen und Reisekosten. Mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag, ohne Vorsteuerabzug der Bruttobetrag. Den Satz bestimmt der Standort Ihres Unternehmens:
| Bundesland | BAFA Fördersatz inkl. Sonderregelungen | Maximaler Zuschuss pro Beratungsprojekt |
|---|---|---|
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 80 % | 2.800 € |
| Sachsen | 80 %, in der Region Leipzig 50 % | 2.800 € (bzw. 1.750 € in Region Leipzig) |
| Niedersachsen | 50 %, in der Region Lüneburg 80 % | 1.750 € (bzw. 2.800 € in Region Lüneburg) |
| Rheinland-Pfalz | 50 %, in der Region Trier 80 % | 1.750 € (bzw. 2.800 € in Region Trier) |
| Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein | 50 % | 1.750 € |
Ein Rechenbeispiel: Eine Beratung des BAFA Beraters kostet laut Kostenvoranschlag 4.000 € netto. Förderfähig sind davon 3.500 €. In Nordrhein-Westfalen (50 %) beträgt der Zuschuss durch das BAFA 1.750 €, Ihr Eigenanteil beträgt somit 2.250 € plus Umsatzsteuer. In Brandenburg liegt der Fördersatz bei 80 % und somit beträgt der Zuschuss 2.800 €, und Ihr Anteil bei 1.200 € plus Umsatzsteuer.
Ein Unternehmen kann bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen fördern lassen, höchstens zwei pro Kalenderjahr. Jede Beratung braucht einen eigenen Antrag.
Welche Beratungsthemen die Richtlinie fördert
Gefördert wird Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel:
- Strategie und Geschäftsmodell
- Marketing, Online-Marketing und Vertrieb
- Digitalisierung, E-Commerce und Einsatz von KI
- Personal, Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung
- Organisation, Prozesse und Kostensenkung
- Finanzen, Liquidität und Investitionsplanung
- Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement
- Unternehmensnachfolge
Nicht gefördert werden Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen, Beratungen, die überwiegend rechtliche, versicherungsrechtliche oder steuerliche Fragen, Fördermittel oder gutachterliche Stellungnahmen betreffen, Beratungen, bei denen der Berater eigene Produkte vermittelt oder verkauft, sowie die Umsetzung selbst. Auch die Erstellung des Beratungsberichts und Reisekosten sind von der BAFA Förderung ausgeschlossen.
BAFA-Förderung für Online-Marketing, Website und Digitalisierung
Die BAFA-Förderung für Online-Marketing deckt die Beratung ab, also Analyse, Konzept und Maßnahmenplan. Die Umsetzung ist nicht förderfähig. Für Unternehmen, die online mehr Anfragen gewinnen wollen, heißt das: Mit der Förderung klären Sie zuerst, welche Kanäle, Inhalte und Prozesse sich lohnen, und setzen entweder eigenständig um oder investieren danach gezielt.
| Gefördert (Beratung) | Nicht gefördert (Umsetzung) |
|---|---|
| Online-Marketing-Strategie und Auswahl der Kanäle | Aufsetzen der Kanäle, langfristige Betreuung |
| Analyse der Website und Konzept für einen Relaunch | Programmierung, Design und Texte der Website |
| SEO-Strategie und Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen wie ChatGPT (GEO) | laufende SEO-Optimierung und Content-Produktion |
| Konzept für Neukundengewinnung über LinkedIn | Betreuung von Social-Media-Kanälen |
| E-Commerce-Konzept und Vertriebsprozess online | Shop-Einrichtung und Software-Lizenzen |
| Einsatz von KI in Marketing und Vertrieb | Einrichtung und Betrieb der Tools |
Beispiel aus der Beratung: mehr Neukunden über die Website
Ein Unternehmen wollte Neukunden über seine Website gewinnen, wusste aber nicht, wo es ansetzen sollte. In der geförderten Beratung habe ich die bestehende Website analysiert und die Handlungsfelder aufgezeigt. Das erste Ziel betrifft den Inhalt: Besucher sollen schnell verstehen, welche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Zudem muss die technische Kompetenz des Anbieters glaubhaft belegt werden. Das zweite Ziel ist ein inhaltliches Gerüst, das Google und KI-Suchsysteme von Anfang an als relevant einstufen und anzeigen (SEO und GEO). Das Ergebnis ist ein Maßnahmenplan, der vom Unternehmen selbst umgesetzt werden kann bzw. im Anschluss an das BAFA-Beratungsprojekt gemeinsam umgesetzt wird.
Ihr Ansprechpartner

Ich berate als Ingenieur mit Marketing-Know-How meine Kunden im Industrie- und Technologieumfeld zu Online-Marketing und Vertrieb, von der Positionierung über die SEO-Strategie bis zur Neukundengewinnung. Beim BAFA bin ich als Berater registriert (Berater-ID 229373). Beratungsthemen, Ablauf und Branchen finden Sie auf der Seite zur BAFA-Förderung für Marketing- und Vertriebsberatung.
Drei Fehler, an denen Anträge scheitern
- Vertrag vor dem Antrag. Wer den Beratungsvertrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt und das Informationsschreiben da ist, bekommt keine leider Förderung. Eine rückwirkende Förderung schließt die Richtlinie aus.
- Beteiligungen übersehen. Ein Unternehmen mit beispielsweise 120 Mitarbeitenden ist zunächst ein KMU. Gehört es aber mehrheitlich zu einer größeren Gruppe, zählen deren Werte mit.
- Umsetzung statt Beratung. „Neue Website“ oder „LinkedIn-Betreuung“ sind keine förderfähigen Beratungsthemen, „Online-Marketing-Konzept für die Neukundengewinnung“ ist es.
So läuft die geförderte Beratung ab
- Sie holen einen Kostenvoranschlag bei einem beim BAFA registrierten Berater ein und unterschreiben noch keinen Vertrag.
- Sie stellen den Antrag online auf der Antragsplattform des BAFA.
- Sie warten das Informationsschreiben ab. Erst danach schließen Sie den Vertrag und die Beratung beginnt.
- Die Beratung dauert höchstens fünf Beratungstage. Die Rechnung bezahlen Sie vollständig per Überweisung, Barzahlungen werden nicht gefördert.
- Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichen Sie Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Änderungen der Richtlinie seit 2023
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 1. Januar 2023 | Die Richtlinie vom 14. Dezember 2022 gilt für alle neuen Anträge. |
| 1. Januar 2024 | Die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 hebt die Obergrenze auf 300.000 € in drei Jahren. |
| 12. Dezember 2024 | Geänderte Fassung der Richtlinie. |
| 15. November 2025 | Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttobetrag der Rechnung, höchstens 3.500 €. |
| Oktober 2026 | Das Programm wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Das Pflicht-Informationsgespräch für junge Unternehmen entfällt. |
Warum der Eignungscheck keine genauen Zahlen abfragt
Der Eignungscheck ist auf Datensparsamkeit optimiert. Für die Förderfähigkeit zählt nur, auf welcher Seite der Grenzen Ihr Unternehmen liegt. Deshalb fragt der Check Bereiche ab, deren Grenzen genau auf den KMU-Schwellenwerten liegen. Name, E-Mail-Adresse und genaue Umsätze brauchen Sie nicht anzugeben. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Wenn Sie das Ergebnis besprechen möchten, kopieren Sie es mit einem Klick in Ihre Anfrage.
Häufige Fragen zur BAFA-Richtlinie Unternehmensberatung
Stand: Oktober 2026